Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, liebe Gäste.
Der Vorstand des Eifelvereins Ortsgruppe Lammersdorf und seine Wanderführer
heißen Sie auf unserer Internetseite herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und bieten Ihnen ein breites Wanderprogramm.
Kommen Sie zu uns.
Bewegung an frischer Luft im Kreise netter Menschen ist das beste Fitnessprogramm für Körper und Seele.
Trainieren Sie Ihre Muskeln, regen Sie Ihren Kreislauf an und tanken Sie reichlich Sauerstoff.
Genießen Sie dabei die Schönheiten unserer Landschaften, die Begegnung mit der Natur und den Kontakt zu Gleichgesinnten.
Sie brauchen dazu keine langen Vorbereitungen.
Unsere Wanderführer haben die Routen bereits ausgearbeitet.
NÄCHSTE WANDERUNG
Zur Perdsley
Sonntag 15. Dezember 2024
09:00 Uhr
NÄCHSTE WANDERUNG
Auf nach Widdau
Freitag 27. Dezember 2024
09:00 Uhr
ORTSGRUPPE LAMMERSDORF
Wir würden uns freuen, Sie demnächst bei einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!
Sie sind herzlich eingeladen!
Sowohl die Monate Januar bis Dezember des Jahres 2024 als auch der Wander- und Veranstaltungsplan stehen als Download
zum Selbst-Ausdrucken im Bereich "Wanderprogramm" für Sie bereit (PDF-Format).
In gedruckter Form können Sie den Wander- und Veranstaltungsplan auch gerne beim Vorsitzenden oder bei der Wanderwartin anfordern.
Die Kontaktinformationen finden Sie im Bereich "Ortsgruppe" unter der Rubrik "Vorstand".
AKTUELL
Alle anstehenden Termine, Aktionen, Arbeiten und interessante Informationen findest du
unter dem Menuepunkt STARTSEITE → "AKTUELLES"
Aktuell infomiert werden !!!
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UNSERE GRILLHÜTTE
Die Grillhütte der Ortsgruppe liegt am Ortsrand von Lammersdorf, mit herrlichem Blick über das Kalltal.
Die Grillhütte in Lammersdorf wurde von der Eifelvereins-Ortsgruppe Lammersdorf in den Jahren 1980/81 erbaut. Die Hütte kann von Privatpersonen, Gruppen und Organisationen genutzt werden. Die Hüttennutzung ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorsitzende: Elmar Babst, Johannesweg 4, 52152 Simmerath-Lammersdorf, Tel. 02473/7939 bzw. sein Beauftragter. Die Platzübergabe sowie die Abnahme beim Verlassen des Platzes erfolgt durch Anke Babst.
Anfragen bitte direkt bei Anke Babst Tel.: 02473 / 7939 oder E-Mail: Elmar.Babst@t-online.de
1. Die Inanspruchnahme der Anlage ist erst nach Zahlung der Benutzungsgebühr und der Kaution auf
das Konto IBAN: DE08 3905 0000 0007 5119 26 und BIC: AACSDE33 bei der Sparkasse Aachen
gestattet. Die Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen versagt werden: Dies kann der Fall sein, wenn der Antragsteller nicht darlegt, welche Interessengruppen er vertritt, oder wenn die Zielsetzung einer Interessengruppe der demokratischen Grundordnung zuwiderläuft.
2. Für die Benutzung der Einrichtungen werden folgende Gebühren je Veranstaltung erhoben.
Für Mitglieder des Eifelvereins Lammersdorf 60 €, für Gruppen bis 80 Personen 70 €,
für Gruppen ab 80 Personen 90 €. Damit abgegolten sind die verbrauchte Energie und der Betrieb der Toilettenanlage. Für die Inanspruchnahme des Grillplatzes wird eine Kaution in Höhe von 50 Euro fällig. Diese wird zurückerstattet, wenn die Hütte, der Platz, die Grill- und die Toilettenanlage in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand verlassen wurde. Die Kaution wird einbehalten, wenn Personen (auch Kinder) auf die Dachflächen der Gebäude klettern. Eine Stornierung des gebuchten Termins muss mindestens 10 Tage vor diesem Termin dem Eifelverein zugegangen sein.
Wenn diese Stornierungsfrist nicht eingehalten wird, wird eine Entschädigung von 50 € gefordert.
3. Für jede Gruppe muss eine verantwortliche Person benannt werden; sie haftet für das ordnungsgemäße Abschließen und für die Rückgabe der Schlüssel. Sie ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Grillens, für die Ordnung und Sauberkeit in der Grillhütte und um die Grillhütte herum, sowie für das Ablöschen der Grillglut und eines eventuell weiteren offenen Feuers.
4. Der Eifelverein Lammersdorf übernimmt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern aus der Benutzung der Einrichtung entstehen.
5. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen. Beim Betreten festgestellte und während der Benutzung auftretende Schäden sind unverzüglich bei Elmar oder Anke Babst zu melden.
6. Die Gesamtlautstärke, verursacht durch Personen, Musikinstrumente und Fahrzeuge, darf nicht zu einer überdurchschnittlichen Störung der Anwohner führen. Verstärkeranlagen dürfen nicht benutzt werden. Bei grobem Verstoß wird ebenfalls die Kaution einbehalten.
7. Der anfallende Müll muss von den Besuchergruppen entsorgt werden.
8. Das Abbrennen offener Feuer ist nur an den beiden vorgesehenen Stellen zulässig. Die verantwortliche Person verlässt den Grillplatz / die Grillhütte erst, nachdem sie eindeutig festgestellt hat, dass die Grillglut bzw. die Feuerglut verloschen ist.
9. Das Parken auf dem Grillplatz selbst ist nicht gestattet. Fahrzeuge dürfen auf der Parkfläche neben dem Grillplatz abgestellt werden.
Elmar Babst 1. Vorsitzender Lammersdorf, im Oktober 2021
WANDERWOCHE 2024
am Neckar in 9 Etappen und 151 km von Heidelberg nach Bad Wimpfen
WANDERWOCHE 2023
Wanderwoche im September 2023
Auf dem Bergischen Panoramasteig
GPS WANDERWEGE
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