HERZLICH WILLKOMMEN
auf der Homepage
des Eifelvereins Ortsgruppe Lammersdorf

Unsere Grillhütte

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Die Grillhütte der Ortsgruppe liegt am Ortsrand von Lammersdorf,
mit herrlichem Blick über das Kalltal.





Die Grillhütte in Lammersdorf wurde von der Eifelvereins-Ortsgruppe Lammersdorf in den Jahren 1980/81 erbaut. Die Hütte kann von Privatpersonen, Gruppen und Organisationen genutzt werden. Die Hüttennutzung ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorsitzende: Elmar Babst, Johannesweg 4, 52152 Simmerath-Lammersdorf, Tel. 02473/7939 bzw. sein Beauftragter. Die Platzübergabe sowie die Abnahme beim Verlassen des Platzes erfolgt durch Anke Babst.

 

 Anfragen bitte direkt bei Anke Babst Tel.: 02473 / 7939 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


1. Die Inanspruchnahme der Anlage ist erst nach Zahlung der Benutzungsgebühr und der Kaution auf
___ das Konto IBAN: DE08 3905 0000 0007 5119 26 und BIC: AACSDE33 bei der Sparkasse Aachen
gestattet. Die Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen versagt werden: Dies kann der Fall sein, wenn der Antragsteller nicht darlegt, welche Interessengruppen er vertritt, oder wenn die Zielsetzung einer Interessengruppe der demokratischen Grundordnung zuwiderläuft.
2. Für die Benutzung der Einrichtungen werden folgende Gebühren je Veranstaltung erhoben.
Für Mitglieder der Ortsgruppe Lammersdorf 60 €, für Gruppen bis 80 Personen 70 €,
für Gruppen ab 80 Personen 90 €. Damit abgegolten sind die verbrauchte Energie und der Betrieb der Toilettenanlage. Für die Inanspruchnahme des Grillplatzes wird eine Kaution in Höhe von 50 Euro fällig. Diese wird zurückerstattet, wenn die Hütte, der Platz, die Grill- und die Toilettenanlage in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand verlassen wurde. Die Kaution wird einbehalten, wenn Personen (auch Kinder) auf die Dachflächen der Gebäude klettern. Eine Stornierung des gebuchten Termins muss mindestens 10 Tage vor diesem Termin dem Eifelverein zugegangen sein.
Wenn diese Stornierungsfrist nicht eingehalten wird, wird eine Entschädigung von 50 € gefordert.
3. Für jede Gruppe muss eine verantwortliche Person benannt werden; sie haftet für das ordnungsgemäße Abschließen und für die Rückgabe der Schlüssel. Sie ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Grillens, für die Ordnung und Sauberkeit in der Grillhütte und um die Grillhütte herum, sowie für das Ablöschen der Grillglut und eines eventuell weiteren offenen Feuers.
4. Die Ortsgruppe übernimmt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern aus der Benutzung der Einrichtung entstehen.
___ 5. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen. Beim Betreten festgestellte und während der Benutzung auftretende Schäden sind unverzüglich bei Elmar oder Anke Babst zu melden.
6. Die Gesamtlautstärke, verursacht durch Personen, Musikinstrumente und Fahrzeuge, darf nicht zu einer überdurchschnittlichen Störung der Anwohner führen. Verstärkeranlagen dürfen nicht benutzt werden. Bei grobem Verstoß wird ebenfalls die Kaution einbehalten.
7. Der anfallende Müll muss von den Besuchergruppen entsorgt werden.
8. Das Abbrennen offener Feuer ist nur an den beiden vorgesehenen Stellen zulässig. Die verantwortliche Person verlässt den Grillplatz / die Grillhütte erst, nachdem sie eindeutig festgestellt hat, dass die Grillglut bzw. die Feuerglut verloschen ist.
9. Das Parken auf dem Grillplatz selbst ist nicht gestattet. Fahrzeuge dürfen auf der Parkfläche neben dem Grillplatz abgestellt werden.

Elmar Babst 1. Vorsitzender                                                                                                Lammersdorf, im Oktober 2021

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